Jürgen Finke (Koordinator Radtourenfahren des RSV NRW) und Andreas Brembeck (Vorsitzender Bezirk Bergisch Land) informieren über die Auflagen und Bedingungen der Straßenverkehrsämter für die Durchführung von Radtouristikveranstaltungen und über die Ausnahmegenehmigung nach § 29 StVO.
Schlagwort: Straßenverkehrsämter
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Dez. 28 2012
Informationsveranstaltung zur Durchführung von Radtouristikveranstaltungen (§ 29 StVO)
Für alle, die es noch nicht auf der Seite des BDR gelesen haben, hier der Hinweis auf die Informationsveranstaltung bezüglich Auflagen und Bedingungen der Straßenverkehrsämter für die Durchführung von Radtouristikveranstaltungen, zu der Jürgen Finke, Koordinator RTF und Andreas Brembeck, Vors. Bergisch Land herzlich einladen.
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