Liebe Radsportkollegen,
aus aktuellem Hinweis geben wir Ihnen / Euch einen Warnhinweis weiter. Ein Verein ist aktuell abgemahnt worden, da er auf seiner Homepage den Begriff „SPINNING“ im Zusammenhang mit einem seiner Vereinsangebote verwendet hat. Der abgemahnte Betrag liegt hierbei, zusammen mit den Anwaltskosten, im hohen vierstellen Euro Bereich.