Einberufung Mitgliederversammlung 2017

 Die Mitgliederversammlung des Radsportverbandes NRW wird hiermit gemäß § 17 der Verbandssatzung für

Sonntag, den 19.03.2017, 10.00 Uhr

nach Duisburg einberufen.

 

Anträge zur Mitgliederversammlung können bis zum 03.02.2017 an die Geschäftsstelle des Radsportverbandes (vorzugsweise in elektronischer Form) eingereicht werden. Später eingehende Anträge können dann nur noch als Dringlichkeitsanträge berücksichtigt werden. Anträge ohne Begründung können nicht angenommen werden.

 

Toni Kirsch
Präsident
Josef Pooschen
stellv. Präsident
Stefan Rosiejak
Geschäftsstellenleiter

 

http://radsportverband-nrw.de/2016/12/13/einberufung-mitgliederversammlung-2017

 

 

 

 

 

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