GEMA-Gebührenrechnung

Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. hat mit der Wirkung vom 01.01.2000 für alle ihm über die Fachverbände angeschlossenen Sportvereine eine Rahmenvereinbarung mit der GEMA getroffen. Die Vereinbarung beinhaltet die Zahlung einer Pauschalgebühr, mit der bestimmte Musiknutzungen bei Sportvereinsveranstaltungen abgedeckt sind.

Mit dieser Rahmenvereinbarung werden die Sportvereine in erheblichem Umfang von den ansonsten fälligen GEMA-Gebühren befreit. Außerdem besteht für diese Veranstaltungen nicht mehr die Verpflichtung, sie unter Benennung der dort gespielten Musikstücke bei der GEMA anzumelden.

 

Das komplette Schreiben könnt Ihr Euch hier als PDF-Dokument herunterladen.

 

 

 

 

 

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