Wichtige Änderungen im Steuerrecht für Vereine und Ehrenämter

Am 01.03.2013 hat der Bundesrat wichtigen Änderungen für gemeinnützige Vereine zugestimmt. Damit das „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes“ in Kraft treten kann, muss es noch durch den Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.
Der Übungsleiterfreibetrag steigt von 2.100 Euro auf 2.400 Euro jährlich und der Ehrenamtsfreibetrag wird von 500 Euro auf 720 Euro pro Jahr angehoben.
Außerdem erhöht sich die Steuerfreigrenze für jährliche Einnahmen der Vereine aus sportlichen Veranstaltungen von bisher 35.000 Euroauf 45.000 Euro.

Was Vereine für die Neureglungen berücksichtigen sollen finden Sie hier:
http://www.vibss.de/finanzen/aktuelles/das-gesetz-zur-staerkung-des-ehrenamtes-tritt-in-kraft-was-nun/

 

 

 

 

 

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