Anbei eine Klarstellung des WDR zu den neuen Rundfunkgebühren ab 2013. Daraus geht hervor, dass für Vereine eine andere Abwicklung durchgeführt wird.
Hierbei ist jedes einzelne Gerät (Radio, Fernseher oder PC) anzumelden und kostenpflichtig. Der Verstoß gegen die Anmeldepflicht kann mit einem Bußgeld von bis zu 1.000,- € geahndet werden.
Fragenkatalog der Gemeinsamen Konferenz der Sportbünde und Verbände als .pdf-download