{"id":7196,"date":"2016-12-18T14:09:42","date_gmt":"2016-12-18T13:09:42","guid":{"rendered":"http:\/\/radsportbezirk-westfalen-mitte.de\/wordpress\/?p=7196"},"modified":"2019-04-01T12:25:25","modified_gmt":"2019-04-01T10:25:25","slug":"satzung-04-maerz-2013","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/radsportbezirk-westfalen-mitte.de\/wordpress\/7196\/","title":{"rendered":"Satzung (04. M\u00e4rz 2013)"},"content":{"rendered":"<h3><\/h3>\n<h3 style=\"text-align: center;\">SATZUNG<\/h3>\n<h3 style=\"text-align: center;\">des Radsportbezirkes Westfalen &#8211; Mitte e. V.<\/h3>\n<p style=\"text-align: center;\">\n<p>\u00a7 1 &#8211; Name und Sitz<\/p>\n<p>Der Radsportbezirk Westfalen-Mitte im Radsportverband Nordrhein-Westfalen und dem Bund Deutscher Radfahrer, im folgenden RSV-NRW und BDR genannt, ist am 10.12.1976 durch Abstimmungsbeschlu\u00df der bis dahin geltenden Bezirke Industriegebiet und Sauerland gegr\u00fcndet worden. Er ist eine gemeinn\u00fctzige Vereinigung aller Radsportabteilungen und Radsportvereine, gem\u00e4\u00df der Aufteilung des RSV-NRW, die den Radsport aus\u00fcben, f\u00f6rdern, die Satzung des RSV-NRW und des BDR, die Wettkampfbestimmungen und die Jugendordnung anerkennen.<\/p>\n<p>Der Bezirk ist wirtschaftlich selbst\u00e4ndig, sportlich dem RSV-NRW und dem BDR untergeordnet. Sein Sitz ist Dortmund.<\/p>\n<p>Der Bezirk ist politisch und konfessionell nicht gebunden und daher frei.<\/p>\n<p>Der Bezirk ist als Verein in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Dortmund unter der Nummer 2763 eingetragen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong><br \/>\n\u00a7 2 &#8211; Zweck und Aufgabe<\/strong><\/p>\n<p>Zweck und Aufgabe des Bezirks ist die Beaufsichtigung, die Pflege und die F\u00f6rderung des Radsports in allen seinen Arten und Disziplinen. Die Erziehung der Jugend in sportlicher, gesundheitlicher und kultureller Hinsicht ist eine besondere Aufgabe. Neben der Talentsuche und einem l\u00e4ngerfristigen Trainings- und Leistungsaufbau, bedeutet Jugendarbeit auch Hinf\u00fchrung zum Breitensport , sowie Bildungsarbeit. Der Bezirk und seine Vereine sind sich der ethischen, p\u00e4dagogischen, entwicklungsphysiologischen und medizinischen Verantwortung bewusst und haben in diesem Sinne zu handeln. Die Vertretung der Belange aller ihm angeschlossenen Radsportvereinen und Radsportabteilungen gegen\u00fcber dem RSV-NRW und dem BDR geh\u00f6rt ebenfalls zu den Aufgaben des Bezirks.<\/p>\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p>Der Bezirk verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke&#8220; der Abgabenordnung. Der Bezirk ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Bezirks d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die dem Zwecke des Bezirks fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong><br \/>\n\u00a7 3 &#8211; Mitgliedschaften<\/strong><\/p>\n<p>Mitglieder des Bezirks Westfalen-Mitte sind alle Radsportvereine und Radsportabteilungen, die ihren Sitz im Raume des Bezirks Westfalen-Mitte haben und deren Mitglieder, sofern sie Mitglied im RSV-NRW und dem BDR sind und deren Bestimmungen unterstehen.<br \/>\nDie Mitgliedschaft der Radsportvereine erfolgt durch Beitritt und Aufnahme in den RSV-NRW und BDR. Durch Austritt aus dem BDR bzw. RSV-NRW erlischt die Mitgliedschaft im Bezirk.<\/p>\n<p>Ehrenmitglieder:<br \/>\nZu Ehrenmitgliedern k\u00f6nnen Personen ernannt werden, die sich um den Bezirk oder Radsport verdient gemacht haben. \u00dcber ihre Ernennung entscheidet der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong><br \/>\n\u00a7 4 &#8211; Rechte und Pflichten<\/strong><\/p>\n<p>Die Mitglieder des Bezirks sind berechtigt,<\/p>\n<ol start=\"1\" type=\"a\">\n<li>nach Ma\u00dfgabe der f\u00fcr das Stimmrecht bestehende Bestimmungen durch ihre Delegierten an den Beratungen und Beschl\u00fcssen der Mitgliederversammlung des Bezirks teizunehmen und Antr\u00e4ge zur Aufnahme in die Tagesordnung zu stellen,<\/li>\n<li>die Wahrung ihrer Interessen durch den Bezirk zu verlangen, soweit der Bezirk hierf\u00fcr zust\u00e4ndig ist,<\/li>\n<li>die Beratungen des Bezirks in Anspruch zu nehmen und an allen Veranstaltungen nach Ma\u00dfgabe der hierf\u00fcr bestehenden Bestimmungen teilzunehmen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Mitglieder sind verpflichtet,<\/p>\n<ol start=\"1\" type=\"a\">\n<li>die Satzung, die Wettkampfbestimmungen und die Jugendordnung sowie die gefa\u00dften Beschl\u00fcsse des Bezirks, des RSV-NRW und des BDR, zu befolgen,<\/li>\n<li>b.) die Interessen des Bezirks zu vertreten, dem Bezirk von allen Ma\u00dfnahmen sofort Kenntnis zu geben, die auf eine Aufl\u00f6sung des Vereins oder Abteilung hinzielen.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong><br \/>\n\u00a7 5 &#8211; Beitr\u00e4ge &#8211; Geb\u00fchren<\/strong><\/p>\n<p>Der Beitrag des BDR und die Lizenzgeb\u00fchren werden allj\u00e4hrlich von der Bundeshauptversammlung beschlossen.<br \/>\nDer Beitrag des RSV-NRW und die Bezirksanteile f\u00fcr den Bezirk werden auf der Jahreshauptversammlung des RSV-NRW beschlossen.<br \/>\nGeb\u00fchren f\u00fcr Veranstaltungen der Vereine und Abteilungen sind direkt bei Anmeldung der Veranstaltungen entsprechend der Ma\u00dfgabe des RSV-NRW an die Bezirkskasse abzuf\u00fchren.<br \/>\nBeitr\u00e4ge an den Bezirk werden durch die Radsportvereine und Radsportabteilungen gem\u00e4\u00df der jeweiligen Anzahl der ordentlichen BDR-Mitglieder eines Jahres entrichtet. Die Beitragsh\u00f6he wird auf der allj\u00e4hrlichen Mitgliederversammlung des Bezirks beschlossen und festgelegt.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong><br \/>\n\u00a7 6 &#8211; Organe<\/strong><\/p>\n<p>Organe des Bezirks sind:<\/p>\n<ol>\n<li>Die Mitgliederversammlung sowie die au\u00dferordentlichen Versammlungen des Bezirks.<\/li>\n<li>Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand<\/li>\n<li>Der erweiterte Vorstand<\/li>\n<li>Das Ehren- und Schiedsgericht<\/li>\n<li>Die Wettkampfaussch\u00fcsse<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong><br \/>\n\u00a7 7 &#8211; Vorstand<\/strong><\/p>\n<p>Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand setzt sich zusammen aus dem 1. Vorsitzenden, dem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und dem stellvertretenden Vorsitzenden Finanzen. Dem erweiterten Vorstand geh\u00f6ren an:<\/p>\n<ul>\n<li>ein\/eine stellvertretende\/r Vorsitzende\/r<\/li>\n<li>der\/die Koordinator(in) f\u00fcr Rennsport (Stra\u00dfe\/Bahn)<\/li>\n<li>der\/die Koordinator(in) f\u00fcr Tourenfahren, (RTF\/CTF)<\/li>\n<li>der\/die Koordinator(in) f\u00fcr Wanderfahren<\/li>\n<li>der\/die Koordinator(in) f\u00fcr Offroad, (MTB\/Cross)<\/li>\n<li>der\/die Jugendleiter(in)<\/li>\n<li>der\/die Pressesprecher(in)<\/li>\n<\/ul>\n<p>Weitere Koordinatorenstellen f\u00fcr einzelne Bereiche k\u00f6nnen bei Bedarf vom Vorstand eingerichtet und kommissarisch besetzt werden. Auf der nachfolgenden Mitgliederversammlung muss eine Wahl f\u00fcr die jeweilige Koordinatorenstelle f\u00fcr jeweils 2 Jahre erfolgen.<\/p>\n<p>Gesetzliche Vertreter des Bezirks im Sinne des \u00a7 26 BGB sind:<\/p>\n<ul>\n<li>der 1. Vorsitzende<\/li>\n<li>der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer<\/li>\n<li>der stellv. Vorsitzende Finanzen<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Vorstandsmitglieder werden durch die Mitgliederversammlung jeweils auf die Dauer von 2 Jahren gew\u00e4hlt. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Der alte Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Nach Beschlu\u00df der Mitgliederversammlung k\u00f6nnen f\u00fcr die Fachwarte Stellvertreter gew\u00e4hlt werden.<\/p>\n<p>In den Jahren mit geraden Jahreszahlen werden gew\u00e4hlt:<\/p>\n<ul>\n<li>der 1. Vorsitzende,<\/li>\n<li>der stellv. Vorsitzende Finanzen<\/li>\n<li>der\/die Koordinator(in) f\u00fcr Rennsport<\/li>\n<li>der\/die Koordinator(in) f\u00fcr Wanderfahren,<\/li>\n<li>der\/die Koordinator(in) f\u00fcr Offroad, (MTB\/Cross)<\/li>\n<li>der\/die Jugendleiter(in) (Best\u00e4tigung)<\/li>\n<\/ul>\n<p>In den Jahren mit ungeraden Jahreszahlen werden gew\u00e4hlt:<\/p>\n<ul>\n<li>ein\/eine stellvertretende\/r Vorsitzende\/r<\/li>\n<li>der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer<\/li>\n<li>der\/die Koordinator(in) f\u00fcr Tourenfahren, (RTF\/CTF)<\/li>\n<li>der\/die Pressesprecher(in)<\/li>\n<\/ul>\n<p>Vorstandsmitglieder, welche die ehrenamtlichen Pflichten vernachl\u00e4ssigen oder sonst durch ihr Verhalten und Benehmen das Ansehen des Bezirks sch\u00e4digen oder die Satzung, Bestimmungen und Beschl\u00fcsse nicht achten, k\u00f6nnen durch Beschlu\u00df des Ehren- und Schiedsgerichtes mit sofortiger Wirkung von ihrem Amt entbunden werden.<br \/>\nBei Abstimmungen hierf\u00fcr ist die Stimmenthaltung ausgeschlossen.<\/p>\n<p>Der Bezirksvorsitzende ist berechtigt, aus gegebenem Anlass den Bezirksvorstand einzuberufen.<\/p>\n<p>Reisekosten und Verwaltungsausgaben werden den Vorstandsmitgliedern nach Beschl\u00fcssen des Bezirks und Genehmigung des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes aus der Bezirkskasse verg\u00fctet.<\/p>\n<p>Der 1. Vorsitzende ist Leiter und Repr\u00e4sentant des Bezirks. Er leitet den Bezirk nach der Satzung und Beschl\u00fcssen der Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p>Die stellvertretenen Vorsitzenden unterst\u00fctzen den 1. Vorsitzenden und k\u00f6nnen von diesem mit besonderen Aufgaben beauftragt werden. Der stellvertretende Vorsitzende Finanzen verwaltet in Einnahme und Ausgabe alle finanziellen Mittel des Bezirks. Alle Konten sind unter dem Namen des Bezirks zu f\u00fchren. Ausgaben d\u00fcrfen nur auf Anweisung des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes geleistet werden. Bei Abbuchungen von Konten des Bezirks sind Unterschriften von 2 Mitgliedern des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes erforderlich.<\/p>\n<p>Die Koordinatoren leiten und \u00dcberwachen den sportlichen Betrieb des Bezirks, pr\u00fcfen die Ausschreibungen und leiten diese weiter. Der Terminkalender wird von ihnen \u00fcberwacht und mit aufgestellt. J\u00e4hrlich soll m\u00f6glichst in allen Disziplinen des Radsports eine Bezirksmeisterschaft durchgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>Der Jugendleiter \u00fcberwacht und leitet die T\u00e4tigkeit der Bezirksjugend in \u00dcbereinstimmung mit der Jugendordnung des RSV-NRW.<\/p>\n<p>Der Vorstand im Sinne des BGB ist berechtigt, \u00fcber Ausgaben bis zu einem H\u00f6chstbetrag von 1.000,- EURO (eintausend) f\u00fcr den Einzelfall selbst\u00e4ndig ohne Befragen der \u00fcbrigen Organe zu verf\u00fcgen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong><br \/>\n\u00a7 8 &#8211; Kassenpr\u00fcfer<\/strong><\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt jedes Jahr 2 Kassenpr\u00fcfer und einen Pr\u00fcfer als Ersatzmann. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Der Mitgliederversammlung haben die Pr\u00fcfer einen Bericht zu geben. Kassenpr\u00fcfer d\u00fcrfen nicht dem Vorstand angeh\u00f6ren. Die Pr\u00fcfung erfolgt vor der Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong><br \/>\n\u00a7 9 &#8211; Versammlungen<\/strong><\/p>\n<p>Nach M\u00f6glichkeit findet im 1. Quartal des Kalenderjahres, vor der Hauptversammlung des RSV-NRW, die ordentliche Mitgliederversammlung statt.<br \/>\nWeitere Mitgliederversammlungen k\u00f6nnen je nach Bedarf im Verlauf des Kalenderjahres einberufen werden.<br \/>\nDie Termine f\u00fcr die Mitgliederversammlungen werden mindestens 4 Wochen vor Beginn im Fachorgan &#8220; RADSPORT &#8220; einberufen. Die Mitgliederversammlungen setzen sich aus den Delegierten der Radsportvereine \/ Radsportabteilungen und dem Gesamtvorstand zusammen.<\/p>\n<p>Die Vereine und Abteilungen haben das Recht zu den Mitgliederversammlungen des Bezirks je angefangenen 10 Bundesmitgliedern einen Delegierten zu entsenden.<br \/>\nBei Wahlen oder Abstimmungen haben die Vereine und Abteilungen nur Stimmrecht in H\u00f6he ihrer j\u00e4hrlich festgelegten Delegierten.<br \/>\n\u00dcbertragung des Stimmrechts innerhalb der Vereine und Abteilungen ist m\u00f6glich bis zu 5 Stimmen je Delegierten.<\/p>\n<p>Ehrenmitglieder haben ebenfalls eine Stimme.<\/p>\n<p>Mitglieder des erweiterten Vorstandes haben bis zur Erteilung der Entlastung ebenfalls eine Stimme. Der neugew\u00e4hlte Bezirksvorstand erh\u00e4lt ebenfalls eine Stimme je Mitglied.<\/p>\n<p>Antr\u00e4ge zur Tagesordnung m\u00fcssen mindestens 14 Tage vor Versammlungsbeginn an den Vorsitzenden eingereicht werden.<\/p>\n<p>\u00dcber die Versammlungen und Beschl\u00fcsse wird ein Protokoll gef\u00fchrt und in der n\u00e4chsten Sitzung verlesen und von den anwesenden Delegierten genehmigt. Das Protokoll wird vom Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und 1. Vorsitzenden abgezeichnet.<\/p>\n<p>Jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Delegierten und Stimmberechtigten beschlu\u00dff\u00e4hig.<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung muss mindestens folgende Punkte behandeln:<\/p>\n<ol>\n<li>Die Feststellung der Anwesenheit<\/li>\n<li>Kenntnisnahmenahme und Genehmigung des Protokolls der letzten Versammlung<\/li>\n<li>Kenntnisnahme der Jahresberichte der einzelnen Vorstandsmitglieder<\/li>\n<li>Bericht der Kassenpr\u00fcfer<\/li>\n<li>Entlastung der einzelnen Vorstandsmitglieder<\/li>\n<li>Wahl des Vorstandes<\/li>\n<li>Wahl der Kassenpr\u00fcfer<\/li>\n<li>Beratung \u00fcber eingegangene Antr\u00e4ge<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber die \u00c4nderung der Satzung<\/li>\n<li>Wahl der Delegierten zur Jahreshauptversammlung des RSV-NRW<\/li>\n<li>Wahl des Ortes der n\u00e4chsten Versammlung<\/li>\n<li>Verschiedenes<\/li>\n<li>Wahl des Ehren- und Schiedsgerichtes<\/li>\n<li>Antr\u00e4ge<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong><br \/>\n\u00a7 10 &#8211; Beschlussfassung<\/strong><\/p>\n<p>Zur Beschlussfassung in allen Bezirksorganen einschlie\u00dflich der Mitgliederversammlung gen\u00fcgt, soweit nicht anders in der Satzung festgelegt, einfache Stimmenmehrheit der erschienenen Stimmberechtigten. Bei Stimmengleichheit entscheidet der die Mitgliederversammlung oder Besprechung leitende Vorsitzende. Bei Wahlhandlungen gilt derjenige Kandidat als gew\u00e4hlt, der die h\u00f6chste Stimmzahl auf sich vereinigt.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong><br \/>\n\u00a7 11 &#8211; Ehren- und Schiedsgericht<\/strong><\/p>\n<p>Das Ehren- und Schiedsgericht setzt sich zusammen aus:<\/p>\n<ol start=\"1\" type=\"a\">\n<li>2 Mitgliedern des erweiterten Vorstandes<\/li>\n<li>3 Mitgliedern der Bezirksvereine<\/li>\n<\/ol>\n<p>Den Vorsitz f\u00fchrt ein Bezirksvorstandsmitglied. Die Verfahrensordnung gibt sich das Ehren- und Schiedsgericht selbst und tritt nach Bedarf zusammen.<\/p>\n<p>Aufgaben des Ehren- und Schiedsgerichtes sind:<\/p>\n<ol start=\"1\" type=\"a\">\n<li>Aufhebung eines Beschlusses des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes<\/li>\n<li>Verwarnungen aussprechen<\/li>\n<li>Verweise mit und ohne Bekanntgabe aussprechen<\/li>\n<li>Amtsenthebungsverfahren gegen Vorstandsmitglieder bei Verfehlungen im Sinne von \u00a77.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Streitf\u00e4lle aus den Wettkampfbestimmungen unterliegen nicht dem Ehren- und Schiedsgericht.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong><br \/>\n\u00a7 12 &#8211; Aufl\u00f6sung<\/strong><\/p>\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Bezirks Westfalen-Mitte kann nur in einer au\u00dferordentlich einberufenen Mitgliederversammlung mit 3\/4 Mehrheit beschlossen werden.<\/p>\n<p>Bei Aufl\u00f6sung des Bezirks Westfalen-Mitte oder Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen an den Radsportverband Nordrhein-Westfalen e. V. der es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke im Interesse des Sports zu verwenden hat.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong><br \/>\n\u00a7 13 &#8211; Inkrafttreten der Satzung<\/strong><\/p>\n<p>Die Satzung tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. Eine \u00c4nderung der Satzung kann vom Vorstand oder den Vereinen auf der Jahreshauptversammlung des Bezirks oder auf einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Versammlung beantragt werden.<\/p>\n<p>Eine \u00c4nderung der Satzung kann nur mit 3\/4 Stimmenmehrheit der erschienenen Stimmberechtigten erfolgen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\" align=\"right\"><strong><em>Dortmund, den 4. M\u00e4rz 2013 <\/em><\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>SATZUNG des Radsportbezirkes Westfalen &#8211; Mitte e. V. <\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">\n<p>\u00a7 1 &#8211; Name und Sitz<\/p>\n<p>Der Radsportbezirk Westfalen-Mitte im Radsportverband Nordrhein-Westfalen und dem Bund Deutscher Radfahrer, im folgenden RSV-NRW und BDR genannt, ist am 10.12.1976 durch Abstimmungsbeschlu\u00df der bis dahin geltenden Bezirke Industriegebiet und Sauerland gegr\u00fcndet worden. 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