{"id":4434,"date":"2009-02-09T23:45:31","date_gmt":"2009-02-09T22:45:31","guid":{"rendered":"http:\/\/radsportbezirk-westfalen-mitte.de\/wordpress\/?p=4434"},"modified":"2019-03-05T09:53:09","modified_gmt":"2019-03-05T08:53:09","slug":"satzung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/radsportbezirk-westfalen-mitte.de\/wordpress\/4434\/","title":{"rendered":"Satzung (09. Februar 2008)"},"content":{"rendered":"<h3 style=\"text-align: left;\">Satzung des Radsportbezirk Westfalen &#8211; Mitte e. V.<\/h3>\n<p><!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><b>\u00a7 1 &#8211; Name und Sitz <\/b><\/p>\n<p>Der Radsportbezirk Westfalen-Mitte im Radsportverband Nordrhein-Westfalen und dem Bund Deutscher Radfahrer, im folgenden RSV-NRW und BDR genannt, ist am 10.12.1976 durch Abstimmungsbeschlu\u00df der bis dahin geltenden Bezirke Industriegebiet und Sauerland gegr\u00fcndet worden.<br \/>\nEr ist eine auf freiwilliger Grundlage beruhende gemeinn\u00fctzige Vereinigung aller Radsportabteilungen und Radsportvereinen, gem\u00e4\u00df der Aufteilung des RSV-NRW, die den Radsport aus\u00fcben, f\u00f6rdern, die Satzung des RSV-NRW und des BDR, die Wettkampfbestimmungen und die Jugendordnung anerkennen.<br \/>\nDer Bezirk ist wirtschaftlich selbst\u00e4ndig, sportlich dem RSV-NRW und dem BDR untergeordnet. Sein Sitz ist Dortmund.<\/p>\n<p>Der Bezirk ist politisch und konfessionell nicht gebunden und daher frei.<\/p>\n<p>Der Bezirk ist als Verein in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Dortmund unter der Nummer 2763 eingetragen.<\/p>\n<p><b>\u00a7 2 &#8211; Zweck und Aufgabe<\/b><\/p>\n<p>Zweck und Aufgabe des Bezirks ist die Beaufsichtigung, die Pflege und die F\u00f6rderung des Radsports in allen seinen Arten und Disziplinen. Die sportliche Erziehung der Jugend und die Vertretung der Belange aller ihm angeschlossenen Radsportvereinen und Radsportabteilungen gegen\u00fcber dem RSV-NRW und dem BDR.<\/p>\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p>Der Bezirk verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke&#8220; der Abgabenordnung. Der Bezirk ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Bezirks d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die dem Zwecke des Bezirks fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p><b>\u00a7 3 &#8211; Mitgliedschaften <\/b><\/p>\n<p>Mitglieder des Bezirks Westfalen-Mitte sind alle Radsportvereine und Radsportabteilungen, die ihren Sitz im Raume des Bezirks Westfalen-Mitte haben und deren Mitglieder, sofern sie Mitglied im RSV-NRW und dem BDR sind und deren Bestimmungen unterstehen.<\/p>\n<p>Die Mitgliedschaft der Radsportvereine erfolgt durch Beitritt und Aufnahme in den RSV-NRW und BDR. Durch Austritt aus dem BDR bzw. RSV-NRW erlischt die Mitgliedschaft im Bezirk.<\/p>\n<p>Ehrenmitglieder:<br \/>\nZu Ehrenmitgliedern k\u00f6nnen Personen ernannt werden, die sich um den Bezirk oder Radsport verdient gemacht haben. \u00fcber ihre Ernennung entscheidet der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand.<\/p>\n<p><b>\u00a7 4 &#8211; Rechte und Pflichten <\/b><\/p>\n<p>Die Mitglieder des Bezirks sind berechtigt,<\/p>\n<blockquote><p>a.) nach Ma\u00dfgabe der f\u00fcr das Stimmrecht bestehende Bestimmungen durch ihre Delegierten an den Beratungen und Beschl\u00fcssen der Versammlung des Bezirks teilzunehmen und Antr\u00e4ge zur Aufnahme in die Tagesordnung zu stellen,<br \/>\nb.) die Wahrung ihrer Interessen durch den Bezirk zu verlangen, soweit der Bezirk hierf\u00fcr zust\u00e4ndig ist,<br \/>\nc.) die Beratungen des Bezirks in Anspruch zu nehmen und an allen Veranstaltungen nach Ma\u00dfgabe der hierf\u00fcr bestehenden Bestimmungen teilzunehmen.<\/p><\/blockquote>\n<p style=\"text-align: left;\">Die Mitglieder sind verpflichtet,<\/p>\n<blockquote><p>a.) die Satzung, die Wettkampfbestimmungen und die Jugendordnung sowie die gefassten Beschl\u00fcsse des Bezirks, des RSV-NRW und des BDR, zu befolgen,<br \/>\nb.) die Interessen des Bezirks zu vertreten, dem Bezirk von allen Ma\u00dfnahmen sofort Kenntnis zu geben, die auf eine Aufl\u00f6sung des Vereins oder Abteilung hinzielen.<\/p><\/blockquote>\n<p style=\"text-align: left;\"><b>\u00a7 5 &#8211; Beitr\u00e4ge &#8211; Geb\u00fchren <\/b><\/p>\n<p>Der Beitrag des BDR und die Lizenzgeb\u00fchren werden allj\u00e4hrlich von der Bundeshauptversammlung beschlossen.<\/p>\n<p>Der Beitrag des RSV-NRW und die Bezirksanteile f\u00fcr den Bezirk werden auf der Jahreshauptversammlung des RSV-NRW beschlossen.<\/p>\n<p>Geb\u00fchren f\u00fcr Veranstaltungen der Vereine und Abteilungen sind direkt bei Anmeldung der Veranstaltungen entsprechend der Ma\u00dfgabe des RSV-NRW an die Bezirkskasse abzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>Beitr\u00e4ge an den Bezirk werden durch die Radsportvereine und Radsportabteilungen gem\u00e4\u00df der jeweiligen Anzahl der ordentlichen BDR-Mitglieder eines Jahres entrichtet. Die Beitragsh\u00f6he wird auf der allj\u00e4hrlichen Jahreshauptversammlung des Bezirks beschlossen und festgelegt.<\/p>\n<p><b>\u00a7 6 &#8211; Organe<\/b><\/p>\n<p>Organe des Bezirks sind:<\/p>\n<blockquote><p>1. Die Jahreshauptversammlung sowie die au\u00dferordentlichen Versammlungen des Bezirks.<br \/>\n2. Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand<br \/>\n3. Der erweiterte Vorstand<br \/>\n4. Das Ehren- und Schiedsgericht<br \/>\n5. Die Wettkampfaussch\u00fcsse<\/p><\/blockquote>\n<p style=\"text-align: left;\"><b>\u00a7 7 &#8211; Vorstand<\/b><\/p>\n<p>Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand setzt sich zusammen aus dem 1. Vorsitzenden, dem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und dem 1. Kassierer.<\/p>\n<p>Dem erweiterten Vorstand geh\u00f6ren an:<\/p>\n<blockquote><p>-die beiden stellvertretenen Vorsitzenden,<br \/>\n-der Fachwart f\u00fcr Stra\u00dfenfahren,<br \/>\n-der Fachwart f\u00fcr Bahnfahren,<br \/>\n-der Fachwart f\u00fcr Radball,<br \/>\n-der Fachwart f\u00fcr Tourenfahren,<br \/>\n-der Fachwart f\u00fcr Wanderfahren,<br \/>\n-der Fachwart f\u00fcr Offroad,<br \/>\n-die Frauen- u. M\u00e4delwartin,<br \/>\n-der Jugendwart.<\/p><\/blockquote>\n<p style=\"text-align: left;\">Gesetzliche Vertreter des Bezirks im Sinne des \u00a7 26 BGB sind:<\/p>\n<blockquote><p>-der 1. Vorsitzende<br \/>\n-der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer<br \/>\n-der 1. Kassierer<\/p><\/blockquote>\n<p style=\"text-align: left;\">Die Vorstandsmitglieder werden durch die Jahreshauptversammlung jeweils auf die Dauer von 2 Jahren gew\u00e4hlt. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Der alte Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Nach Beschluss der Jahreshauptversammlung k\u00f6nnen f\u00fcr den Kassierer und die Fachwarte Stellvertreter gew\u00e4hlt werden.<\/p>\n<p>In den Jahren mit geraden Jahreszahlen werden gew\u00e4hlt:<\/p>\n<blockquote><p>-der 1. Vorsitzende,<br \/>\n-der 1.Kassierer,<br \/>\n-der Fachwart f\u00fcr Stra\u00dfenfahren,<br \/>\n-der Fachwart f\u00fcr Radball,<br \/>\n-der Fachwart f\u00fcr Wanderfahren,<br \/>\n-der Jugendwart,<br \/>\n-der Fachwart f\u00fcr Offroad.<\/p><\/blockquote>\n<p style=\"text-align: left;\">In den Jahren mit ungeraden Jahreszahlen werden gew\u00e4hlt:<\/p>\n<blockquote><p>-die beiden stellvertretenden Vorsitzenden<br \/>\n-der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer,<br \/>\n-der Fachwart f\u00fcr Bahnfahren,<br \/>\n-der Fachwart f\u00fcr Radtourenfahren,<br \/>\n-der Pressewart u. Protokollf\u00fchrer,<br \/>\n-die Frauen- u. M\u00e4delwartin.<\/p><\/blockquote>\n<p style=\"text-align: left;\">Vorstandsmitglieder, welche die ehrenamtlichen Pflichten vernachl\u00e4ssigen oder sonst durch ihr Verhalten und Benehmen das Ansehen des Bezirks sch\u00e4digen oder die Satzung, Bestimmungen und Beschl\u00fcsse nicht achten, k\u00f6nnen durch Beschlu\u00df des erweiterten Vorstandes mit sofortiger Wirkung von ihrem Amt entbunden werden.<\/p>\n<p>Bei Abstimmungen hierf\u00fcr ist die Stimmenthaltung ausgeschlossen.<\/p>\n<p>Der Bezirksvorsitzende ist berechtigt aus gegebenen Anla\u00df den Bezirksvorstand einzuberufen.<\/p>\n<p>Reisekosten und Verwaltungsausgaben werden den Vorstandsmitgliedern nach Beschl\u00fcssen des Bezirks und Genehmigung des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes aus der Bezirkskasse verg\u00fctet.<\/p>\n<p>Der 1. Vorsitzende ist Leiter und Repr\u00e4sentant des Bezirks. Er leitet den Bezirk nach der Satzung und Beschl\u00fcssen der Jahreshauptversammlung.<\/p>\n<p>Die stellvertretenen Vorsitzenden unterst\u00fctzen den 1. Vorsitzenden und k\u00f6nnen von diesem mit besonderen Aufgaben beauftragt werden. Der Kassierer verwaltet in Einnahme und Ausgabe alle f\u00fcr den Bezirk eingehende Gelder. Ausgaben d\u00fcrfen nur auf Anweisung des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes geleistet werden. Alle Konten sind unter dem Namen des Bezirks zu f\u00fchren. Bei Abbuchungen von Konten des Bezirks sind Unterschriften von 2 Mitgliedern des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes erforderlich.<\/p>\n<p>Die Fachwarte leiten und \u00fcberwachen den sportlichen Betrieb des Bezirks, pr\u00fcfen die Ausschreibungen und leiten diese weiter. Der Terminkalender wird von ihnen \u00fcberwacht und mit aufgestellt. J\u00e4hrlich soll m\u00f6glichst in allen Disziplinen des Radsports eine Bezirksmeisterschaft durchgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>Der Jugendwart \u00fcberwacht und leitet die T\u00e4tigkeit der Bezirksjugend in \u00fcbereinstimmung mit der Jugendordnung des RSV-NRW.<\/p>\n<p>Der Vorstand im Sinne des BGB ist berechtigt, \u00fcber Ausgaben bis zu einem H\u00f6chstbetrag von 2.000,- DM (zweitausend) \/ 1.000,- EURO (eintausend) f\u00fcr den Einzelfall selbst\u00e4ndig ohne Befragen der \u00fcbrigen Organe zu verf\u00fcgen.<\/p>\n<p><b>\u00a7 8 &#8211; Kassenpr\u00fcfer <\/b><\/p>\n<p>Die Jahreshauptversammlung w\u00e4hlt jedes Jahr 2 Kassenpr\u00fcfer und einen Pr\u00fcfer als Ersatzmann. Von diesen darf jeweils nur einer wieder gew\u00e4hlt werden. Der Jahreshauptversammlung haben die Pr\u00fcfer einen Bericht zu geben. Kassenpr\u00fcfer d\u00fcrfen nicht dem Vorstand angeh\u00f6ren. Die Pr\u00fcfung erfolgt in der Woche vor der Jahreshauptversammlung.<\/p>\n<p><b>\u00a7 9 &#8211; Versammlungen <\/b><\/p>\n<p>Nach M\u00f6glichkeit findet im 1. Quartal des Kalenderjahres, vor der Hauptversammlung des RSV-NRW, die ordentliche Jahreshauptversammlung statt.<br \/>\nWeitere Versammlungen k\u00f6nnen je nach Bedarf im Verlauf des Kalenderjahres einberufen werden.<br \/>\nDie Termine f\u00fcr die Versammlungen werden mindestens 4 Wochen vor Beginn im Fachorgan &#8220; RADSPORT &#8220; einberufen.<br \/>\nDie Versammlungen setzen sich aus den Delegierten der Radsportvereine \/ Radsportabteilungen und dem Gesamtvorstand zusammen.<br \/>\nDie Vereine und Abteilungen haben das Recht zu den Versammlungen des Bezirks je angefangenen 10 Bundesmitgliedern einen Delegierten zu entsenden.<br \/>\nBei Wahlen oder Abstimmungen haben die Vereine und Abteilungen nur Stimmrecht in H\u00f6he ihrer j\u00e4hrlich festgelegten Delegierten.<br \/>\n\u00fcbertragung des Stimmrechts innerhalb der Vereine und Abteilungen ist m\u00f6glich bis zu 5 Stimmen je Delegierten.<br \/>\nEhrenmitglieder haben ebenfalls eine Stimme.<br \/>\nMitglieder des erweiterten Vorstandes haben bis zur Erteilung der Entlastung ebenfalls eine Stimme. Der neugew\u00e4hlte Bezirksvorstand erh\u00e4lt ebenfalls eine Stimme je Mitglied.<br \/>\nAntr\u00e4ge zur Tagesordnung m\u00fcssen mindestens 14 Tage vor Versammlungsbeginn an den Vorsitzenden eingereicht werden.<br \/>\n\u00fcber die Versammlungen und Beschl\u00fcsse wird ein Protokoll gef\u00fchrt und in der n\u00e4chsten Sitzung verlesen und von den anwesenden Delegierten genehmigt. Das Protokoll wird vom Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und 1. Vorsitzenden abgezeichnet.<br \/>\nJede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Bezirksversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Delegierten und Stimmberechtigten beschlussf\u00e4hig.<\/p>\n<p>Die Jahreshauptversammlung hat folgende Aufgaben:<\/p>\n<blockquote><p>1. Die Feststellung der Anwesenheit<br \/>\n2. Entgegennahme und Genehmigung des Protokolls der letzten Versammlung<br \/>\n3. Entgegennahme der Jahresberichte der einzelnen Vorstandsmitglieder<br \/>\n4. Bericht der Kassenpr\u00fcfer<br \/>\n5. Entlastung der einzelnen Vorstandsmitglieder<br \/>\n6. Wahl des Vorstandes<br \/>\n7. Wahl der Kassenpr\u00fcfer<br \/>\n8. Beratung \u00fcber eingegangene Antr\u00e4ge<br \/>\n9. Beschlussfassung \u00fcber die \u00e4nderung der Satzung<br \/>\n10. Wahl der Delegierten zur Jahreshauptversammlung des RSV-NRW<br \/>\n11. Wahl des Ortes der n\u00e4chsten Versammlung<br \/>\n12. Verschiedenes<br \/>\n13. Wahl des Ehren- und Schiedsgerichtes<br \/>\n14. Antr\u00e4ge<\/p><\/blockquote>\n<p style=\"text-align: left;\"><b>\u00a7 10 &#8211; Beschlussfassung <\/b><\/p>\n<p>Zur Beschlussfassung in allen Bezirksorganen einschlie\u00dflich der Jahreshauptversammlung gen\u00fcgt, soweit nicht anders in der Satzung festgelegt, einfache Stimmenmehrheit der erschienenen Stimmberechtigten. Bei Stimmengleichheit entscheidet der die Versammlung oder Besprechung leitende Vorsitzende. Bei Wahlhandlungen gilt derjenige Kandidat als gew\u00e4hlt, der die h\u00f6chste Stimmzahl auf sich vereinigt.<\/p>\n<p><b>\u00a7 11 &#8211; Ehren- und Schiedsgericht <\/b><br \/>\nDas Ehren- und Schiedsgericht setzt sich zusammen aus:<\/p>\n<blockquote><p>-a.) 2 Mitgliedern des erweiterten Vorstandes<br \/>\n-b.) 3 Mitgliedern des Bezirks<\/p><\/blockquote>\n<p style=\"text-align: left;\">Den Vorsitz f\u00fchrt ein Bezirksvorstandsmitglied. Die Verfahrensordnung gibt sich das Ehren- und Schiedsgericht selbst und tritt nach Bedarf zusammen.<\/p>\n<p>Strafen des Ehren- und Schiedsgerichtes sind:<\/p>\n<blockquote><p>-a.) Aufhebung und Best\u00e4tigung des Beschlusses des Vorstandes<br \/>\n-b.) Verwarnung<br \/>\n-c.) Verweise mit und ohne Bekanntgabe<br \/>\n-d.) Zeitweiliger Ausschluss aus dem Bezirk<\/p><\/blockquote>\n<p style=\"text-align: left;\">Streitf\u00e4lle aus den Wettkampfbestimmungen unterliegen nicht dem Ehren- und Schiedsgericht.<\/p>\n<p><b>\u00a7 12 &#8211; Aufl\u00f6sung<\/b><\/p>\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Bezirks Westfalen-Mitte kann nur in einer au\u00dferordentlichen einberufenen Hauptversammlung mit 3\/4 Mehrheit beschlossen werden.<br \/>\nBei Aufl\u00f6sung des Bezirks Westfalen-Mitte oder Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen an den Radsportverband Nordrhein-Westfalen e. V. der es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke im Interesse des Sports zu verwenden hat.<\/p>\n<p><b>\u00a7 13 &#8211; Inkrafttreten der Satzung<\/b><\/p>\n<p>Die Satzung tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.<br \/>\nEine \u00e4nderung der Satzung kann vom Vorstand oder den Vereinen auf der Jahreshauptversammlung des Bezirks oder auf einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Versammlung beantragt werden.<br \/>\nEine \u00e4nderung der Satzung kann nur mit 3\/4 Stimmenmehrheit der erschienenen Stimmberechtigten erfolgen.<\/p>\n<p>Dortmund, den 19.02.2000<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des Radsportbezirk Westfalen &#8211; Mitte e. 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